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Datenschutzerklärung

Wir freuen uns, dass Sie unsere Webseite besuchen und bedanken uns für Ihr Interesse. Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Nutzer ist für uns ein zentrales Anliegen. Daher nehmen Sie bitte nachstehende Informationen zur Kenntnis.

Die nachfolgenden Bestimmungen informieren Sie über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Besuch und der Nutzung des Serviceangebotes auf unserer Website.

1.        Verantwortlicher

Verantwortlicher für die Datenerhebung, Datenverarbeitung sowie Datennutzung ist der Betreiber der Website 

TSV Lustnau 1888 e.V.
Neuhaldenstraße 12
72074 Tübingen - Lustnau
Telefon: 07071 / 32074
Fax: 07071 / 400397
E-Mail: info@tsv-lustnau.de

2.        Grundprinzipien

Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden „DSGVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden „BDSG“) sowie gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

3.        Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine identifizierbare oder identifizierte natürliche Person. Hierzu zählen z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Nutzername, Passwort, Vorlieben, Hobbys, Mitgliedschaften oder die Information, welche Webseiten von einem Besucher angesehen wurden.

4.       Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten

4.1.   Log-Dateien

Bei jedem Zugriff auf unsere Website werden bestimmte Nutzungsdaten durch den jeweiligen Internetbrowser übermittelt und in Protokolldateien, den sogenannten Server-Logfiles, gespeichert.Hierbei handelt es sich um folgende Daten:

-     Datum und Uhrzeit Ihres Zugriffes auf unsere Website

-     IP-Adresse des anfragenden Rechners

-     Name und URL der abgerufenen Datei

-     übertragene Datenmenge

-     Meldung, ob der Abruf erfolgreich war

-     Erkennungsdaten des verwendeten Browser- und Betriebssystems

-     Website, von der aus der Zugriff erfolgt

-     Name Ihres Internetzugangsproviders

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten geschieht zu dem Zwecke, Ihnen die Nutzung unserer Website zu ermöglichen (Verbindungsaufbau), Systemsicherheit zu gewährleisten, die Netzinfrastruktur technisch zu verwalten, Informationen an Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffs oder Missbrauchs zur Verfügung zu stellen und unser Angebot zu optimieren.

Beim Verlassen unserer Website werden diese Daten – vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher oder behördlicher Aufbewahrungspflichten – gelöscht.

Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Speicherung und Nutzung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse, Ihnen die Informationen auf unserer Website unbeeinträchtigt zur Verfügung stellen zu können und die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO).

4.2.   Auftragsverarbeitung/Weitergabe von Daten

4.2.1.  Auftragsverarbeitung

Unbeschadet sonstiger Bestimmungen behalten wir uns vor, Ihre Daten auf Basis der vorgenannten Rechtsgrundlagen an von uns beauftragte Dritte (Auftragsverarbeiter) zu übermitteln (z.B. im Rahmen des IT-Supports). Stets bestehen mit den so beauftragten Dienstleistern Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung. Diese stellen sicher, dass die entsprechend weitergegebenen Daten von unseren Beauftragten lediglich zur Erfüllung der von uns entsprechend vorstehender Zwecksetzung vorgegebenen Aufgaben und unter Einhaltung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit und zum Datenschutz verwendet werden.

4.2.2.  Weitergabe von Daten an Dritte

Im Übrigen findet eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

-     Sie Ihren nach Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a) DSGVO ausdrücklich Einwilligung dazu erteilt haben;

-     die Weitergabe nach Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben;

-     für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht sowie

-     dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist. 

5.        Verschlüsselung/Datensicherheit

5.1.   Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten über unsere Website erfolgt ausschließlich verschlüsselt mittels SSL-Verschlüsselung. SSL wird eingesetzt, um den kontinuierlichen Datenstrom im Internet zwischen dem Server und dem Browser eines Nutzers zu verschlüsseln, um „heimliches Abhören und Auslesen“ – soweit dies technisch möglich ist - zu verhindern. Sie erkennen eine SSL-Verbindung unter anderem daran, dass die URL in der Adressleiste Ihres Browsers mit „https://“ gekennzeichnet ist und/oder neben der Adressleiste unseres Webbrowsers ein „Schloss-Symbol“ (Icon) erscheint. Mit einem Klick auf den Icon erhalten Sie je nach dem von Ihnen verwendeten Browser weitergehende Informationen über die Verschlüsslung und/oder das verwendete SSL-Zertifikat. 

5.2.   Wir weisen darauf hin, dass es nicht möglich ist, die Datensicherheit auf dem Wege der E-Mail-Kommunikation in vollem Umfang zu gewährleisten. Für Übermittlung vertraulicher Informationen könnte der Postweg oder die Zustellung per Boten vorzugswürdig sein. 

5.3.   Im Übrigen bedienen wir uns aller zumutbaren geeigneten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unserer Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert und weiter entwickelt.

6.        Löschung der Daten/Einschränkung der Datenverarbeitung

Grundsätzlich werden Ihre Daten gelöscht, falls Ihre Einwilligung weggefallen ist oder sie für den Zweck der Datenverarbeitung nicht mehr erforderlich sind und auch kein berechtigtes Interesse an der weiteren Speicherung und Bearbeitung mehr besteht. Falls diese  Daten allerdings wegen bestehender gesetzlicher, behördlicher oder vertraglicher Verpflichtungen (z.B. Gewährleistung, Finanzbuchhaltung) noch gespeichert werden müssen, wird die Datenverarbeitung eingeschränkt, indem diese Daten markiert und gesperrt werden. 

7.        Betroffenenrechte

Als von der Datenverarbeitung betroffener Person stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Sie haben das Recht Auskunft über die von uns zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Dies umfasst insbesondere Auskünfte über die Zwecke der Verarbeitung, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die Dauer der Speicherung, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggfls. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten. Sie haben ferner das Recht, eine Kopie der personenbezogenen Daten zu erhalten, die Gegenstand unserer Verarbeitung sind.

  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Sie haben das Recht, von uns die unverzügliche Berichtigung falscher und die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

  • Recht auf Löschung/Recht auf „Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO) 

Sie haben das Recht, von uns unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Soweit der Löschung gesetzliche und behördliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, wird die Verarbeitung der Daten eingeschränkt (s.u.).

  • Recht auf Einschränkung der Bearbeitung (Art. 18 DSGVO)

Sie haben das Recht, von uns unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verlangen, dass wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken, d.h. die Daten markieren und ihre zukünftige Verarbeitung einschränken (Sperrung).

  • Recht auf Datenübertragung (Art. 20 DSGVO) 

Sie haben das Recht, von uns unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu fordern, dass wir die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten an Sie oder an einen von Ihnen benannten Verantwortlichen in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format übermitteln.

  • Recht auf Widerspruch gegen Direktmarketing (Art. 21 DSGVO)

Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten  zu werblichen Zwecken einzulegen („Werbewiderspruch“).

  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung bei Rechtsgrundlage „berechtigtes Interesse“ (Art. 21 DSGVO)

Sie haben das Recht, jederzeit der Datenverarbeitung durch uns zu widersprechen, soweit diese auf der Rechtsgrundlage „berechtigtes Interesse“ beruht. Wir werden dann die Verarbeitung der Daten einstellen, es sei denn, wir können - gemäß den gesetzlichen Vorgaben - zwingende schutzwürdige Gründe für die Weiterverarbeitung nachweisen, welche Ihre Rechte überwiegen.

  • Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Absatz 3 DSGVO)

Sofern Sie uns eine Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten in der Vergangenheit bis zu dem Widerruf bleibt hiervon unberührt. Bitte beachten Sie, dass wir gegebenenfalls trotz eines Widerrufs die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten fortsetzen können, wenn dies auf anderer Rechtsgrundlage erforderlich und zulässig ist (z.B. zur Erfüllung eines mit Ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses, wegen eines berechtigten Interesses, wegen einer rechtlichen Verpflichtung).

  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Sie können eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen geltendes Recht verstößt. Sie haben die Möglichkeit, sich hierfür an die für Ihren Wohnort oder Ihr Land zuständige Datenschutzbehörde zu wenden oder auch an die für uns zuständige Datenschutzbehörde.

8.        Aktualität und Änderung der Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand 25. Mai 2018. 

Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote oder aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. 

Vertretungsberechtigt ist der Vorstand des TSV Lustnau e.V. 

Vereinsregister: Amtsgerichts Tübingen VR 83

 


Spiel- und Platzordnung der Tennisabteilung des TSV Lustnau 1888 e.V.
 

Die Mitgliederversammlung der Tennisabteilung des Turn- und Sportvereins Lustnau 1888 e.V. (TSV) hat sich aufgrund von § 16 Abs. 2 der Satzung des TSV i.V. m. § 6 der Geschäftsordnung der Tennisabteilung am 10. März 2019 folgende Ordnung gegeben:
Spiel- und Platzordnung der Tennisabteilung des TSV Lustnau 1888 e.V.

Inhaltsübersicht

§ 1 Allgemeines
§ 2 Platzpflege
§ 3 Belegung der Plätze
§ 4 Arbeitsdienst
§ 5 Rangliste
§ 6 Sonstiges
§ 7 Inkrafttreten

§ 1 Allgemeines

Die vom TSV Lustnau zur Verfügung gestellten Tennisanlagen, Spielflächen, Umkleidekabinen, Sanitärräume usw. sind pfleglichst zu behandeln. Die Tennisplätze dürfen nur mit speziellen Sandplatzschuhen bespielt werden.

§ 2 Platzpflege

Die Plätze sind bei trockener Witterung vor Spielbeginn ausreichend zu wässern. Nach Spielende sind die Plätze in einwandfreiem Zustand, abgezogen und Linien gesäubert, zu verlassen. Die Türen auf der Tennisanlage sind beim Verlassen, sofern keine weiteren Spielerpaarungen mehr auf den Plätzen sind, immer sorgfältig zu verschließen.

§ 3 Belegung der Plätze

(1) Belegung durch die Abteilungsleitung
Die Plätze können von der Abteilungsleitung für Verbandsspiele, Veranstaltungen sowie Mannschafts-, Hobby- und Jugendtraining reserviert werden.

(2) Belegung durch die Mitglieder
Die Reservierung eines Platzes erfolgt durch Buchen aller Spieler am Belegungsplan. Dabei hat jedes Mitglied nur eine Spielmarke zur Verfügung, die nach Spielende für eine neue Reservierung verwendet werden kann.

Auf den Plätzen 1, 2, 3 und 6 kann maximal 7 Tage im Voraus eine Reservierung vorgenommen werden.

Auf den Plätzen 4 und 5, kann eine Reservierung nur bei Anwesenheit mindestens eines Spielers und maximal eine Stunde vor Spielbeginn auf der Tennisanlage erfolgen.

Ein Einzelspiel kann maximal für 1 Stunde, Doppelspiele können für maximal 2 aufeinanderfolgende Stunden reserviert werden.

Wenn eine Reservierung nicht wahrgenommen werden kann, sind die Spielmarken vom Belegungsplan wieder zu entfernen.

Ein reservierter Platz kann nach 10 Minuten von anderen Spielern belegt werden, wenn die eingetragenen Spieler nicht erschienen sind.

(3) Spielen mit Gästen
Mitglieder können mit Gästen (Gast-Spielmarke) auf der Anlage Tennis spielen. Es besteht jedoch die Einschränkung, dass an Werktagen (Montag bis Freitag) ab 17 Uhr mit einem Gast vorab keine Platzreservierung vorgenommen werden kann, d.h. es kann mit Gästen nur gespielt werden, wenn Plätze nicht durch Mitglieder belegt sind (d.h. eine Buchung ist erst sehr kurz vor Spielbeginn vor Ort möglich).

Die Buchung mit dem Gast/den Gästen (Doppel) muss vor dem Spiel im System erfolgt sein. Die Gebühr beträgt 8 € je Stunde und je Gastspieler bei einem Einzel und 5 € pro Gastspieler je Stunde bei einem Doppel. Die Gebühr wird im Lasteinzugsverfahren eingezogen.

(4) Trainerstunden
Trainerstunden von Mitgliedern können nur in den von der Abteilungsleitung festgelegten Zeiten und Plätzen reserviert werden.

§ 4 Arbeitsdienst

Jedes Mitglied ab 18 Jahren hat die von der Mitgliederversammlung festgelegte Anzahl von Arbeitsstunden abzuleisten. Für nicht erbrachten Arbeitsdienst wird ein von der Mitgliederversammlung festgelegter Ersatzbetrag von derzeit 26 € je Stunde erhoben.
Die Termine für den Arbeitsdienst und andere Informationen werden rechtzeitig in einem Anzeigekasten auf der Anlage bekannt gegeben oder können beim Technischen Leiter erfragt werden.

§ 5 Rangliste

Eine Ranglistenregelung kann von der Abteilungsleitung beschlossen und separat bekannt gemacht werden.

§ 6 Sonstiges

Bei Missbrauch der Spiel- und Platzordnung behält sich die Abteilungsleitung entsprechende Maßnahmen vor.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Spiel- und Platzordnung ersetzt die bisherige Ordnung vom 22. März 2015 und tritt nach § 14 Abs. 3 Ziffer c) der Satzung des TSV nach Beschluss des Hauptausschusses* in Kraft.


Tübingen, den 10. März 2019


Rainer Mack
Abteilungsleiter


*Die Spiel- und Platzordnung der Tennisabteilung wurde am 19.03.2019 vom Hauptausschuss beschlossen.

 


Geschäftsordnung der Tennisabteilung des TSV Lustnau 1888 e.V.

 

§ 1 Rechtsstellung der Abteilung

(1) Die Tennisabteilung wurde 1987 gegründet und stellt eine selbständige Abteilung innerhalb des TSV Lustnau e.V. Sie nimmt im Rahmen des Gesamtvereins die aus der Vereinssatzung abzuleitenden Pflichten und Rechte wahr.

(2) Vom TSV werden der Tennisabteilung die Sportflächen zur Verfügung gestellt.

(3) Die Kosten für Investitionen, Zinsen, Tilgung und die laufenden Ausgaben zur Unterhaltung der Tennisanlagen, der Räumlichkeiten und zum Spielbetrieb müssen durch die Mitglieder der Tennisabteilung über die Aufnahmegebühren und die Abteilungsbeiträge gedeckt werden. Die Abteilung ist zu diesem Zweck zur Führung einer eigenen Kasse verpflichtet. Die jährliche Kassenprüfung erfolgt anlässlich der Kassenprüfung des Hauptvereins durch die hierfür bestellten Kassenprüfer. Die Abrechnung erfolgt über den Finanzverwalter des Gesamtvereins.

§ 2 Zweck und Ziel

Die Abteilung hat zum Ziel, durch Breiten- und Familiensport das Zusammenleben im Verein zu fördern und zu pflegen. Sportliche Anreize werden z.B. durch Führung von Ranglisten und jährliche Abteilungsmeisterschaften gegeben. Turniere und weitere Aktivitäten können auf Anregung der Mitglieder und durch Anordnung des Sportwartes, jeweils in Abstimmung mit der Abteilungsleitung, arrangiert werden. Zur Teilnahme am Spielbetrieb im Rahmen der geltenden Spielordnung ist jedes aktive Tennisabteilungsmitglied berechtigt. Das Spielen mit Gästen ist entsprechend § 3 Abs. 3 der Spiel- und Platzordnung möglich.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Tennisabteilung kann jede natürliche Person werden, sofern sie bereits beim Hauptverein Mitglied ist.
(2) Die Mitgliedschaft zur Tennisabteilung wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben. Über die Aufnahme entscheidet in einfacher Mehrheit die Abteilungsleitung. Die Aufnahme richtet sich nach der Anzahl der zur Verfügung stehenden Spielflächen und der Reihenfolge einer eventuell bestehenden Warteliste. In besonderen Fällen, wie z. B. Nachrücken von Familienmitgliedern, kann die Abteilungsleitung außerhalb der üblichen Reihenfolge beschließen.
(3) Die Mitgliederzahl wird bei der alljährlichen Mitgliederversammlung festgelegt. Im Laufe eines Jahres freigewordene Plätze können von der Abteilungsleitung sofort wieder durch neue Mitglieder besetzt werden.
(4) Die Beendigung oder der Ausschluss aus der Tennisabteilung erfolgt entsprechend den Regelungen des § 5 der Satzung des TSV Lustnau.
(5) Rechte und Pflichten der Mitglieder:
-         
die Abteilung und den TSV in ihren sportlichen Aufgaben und Belangen zu unterstützen,
-         
die Kameradschaft untereinander zu pflegen,
-         
den Anordnungen bzw. Beschlüssen der Mitglieder der Abteilungsleitung Folge zu leisten,
-         
ihren finanziellen Verpflichtungen pünktlich nachzukommen,
-         
alle TSV- und Abteilungseinrichtungen zu schonen, pfleglich zu behandeln und zu warten,
-         
sich an den Diensten für die Abteilung (Spiel- und Platzordnung) zu beteiligen.
(6) Arbeitsstunden oder die finanzielle Ablösung werden in ihrer jeweiligen Höhe durch die Mitgliederversammlung der Tennisabteilung festgesetzt.
(7) Das Ruhen der Tennismitgliedschaft (passive Mitgliedschaft) mit Wirkung für das Folgejahr ist bis spätestens zum 30. November der Abteilungsleitung schriftlich anzuzeigen. Die Beiträge des Hauptvereins bleiben davon unberührt.
(8) In Härtefällen entscheidet die Abteilungsleitung.

§ 4 Organe, Versammlung, Wahlen

(1) Die Abteilung gibt sich eine selbständige Leitung, bestehend aus:
-         
Abteilungsleiter/in
-         
stellvertretende/r Abteilungsleiter/in
-         
Schriftführer/in
-         
Finanzen- und Mitgliederverwalter/in
-         
Sportwart/in
-         
Technischer Leiter/in u. Stellvertreter/in
-         
Jugendwart/in
-         
Breitensportwart/in
Es besteht die Möglichkeit, dass eine Person zwei Sachgebiete vertreten kann, ausgenommen ist die Funktion des Finanz- und Mitgliederverwalters der Tennisabteilung und des Kassenwarts oder der Kassenprüfer des TSV Lustnau.

(2) Die Abteilungsleitung wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung der Abteilung für zwei Jahre im Wechsel gewählt und wird von der Mitgliederversammlung des Hauptvereins bestätigt.

(3) Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds der Abteilungsleitung kann die Abteilungsleitung bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein neues Mitglied kommissarisch berufen.

(4) Die Arbeit der Abteilungsvertreter richtet sich nach den hier festgesetzten Richtlinien sowie nach der TSV-Hauptsatzung. Nur der Abteilungsleiter bzw. sein Vertreter können die Abteilung gegenüber dem Hauptverein und dessen Vorstand vertreten.

(5) Eine Mitgliederversammlung nach § 4 Abs. 5 der Geschäftsordnung kann nur durch den Abteilungsleiter oder 1/5 der ordentlichen Mitglieder einberufen werden.

(6) Die Mitgliederversammlung findet jährlich vor der Mitgliederversammlung des TSV Lustnau statt. Die Einladung dazu muss spätestens 14 Tage vorher den Mitgliedern zugegangen oder in der Tageszeitung bekannt gemacht sein.

(7) Als Tagesordnungspunkte sind mindestens anzugeben:

-          Jahresbericht Abteilungsleiter
-         
Bericht Finanz- und Mitgliederverwalter/in
-         
Bericht Sportwart
-         
Bericht Jugendwart/in
-         
Bericht Technischer Leiter/in
-         
Entlastung der einzelnen Abteilungsvertreter
-         
Neuwahlen der einzelnen Abteilungsvertreter
-         
Anträge
-         
Sonstiges

(8) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer bei der Mitgliederversammlung beschlussfähig.

(9) Jedes über 16 Jahre alte anwesende Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Zu einer Entscheidung bedarf es der einfachen Mehrheit.

(10) Die Abteilungsleitung tagt zu aktuellen Anlässen. Entscheidungen bedürfen der einfachen Mehrheit. Die Abteilungsleitung ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 ihrer Mitglieder anwesend sind.

(11) Anträge zur Mitgliederversammlung können von der Abteilungsleitung und jedem Mitglied der Abteilung gestellt werden. Sie müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begründung bei der Abteilungsleitung eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nur beraten werden, wenn zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit anerkennen.

(12) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und dem Vorstand des TSV Lustnau vorzulegen.

§ 5 Gebühren und Beiträge

(1) Die Tennisabteilung erhebt für die Mitgliedschaft einen Abteilungsbeitrag, der z. Zeit. 80 € /Jahr beträgt. Für Jugendliche bis 18 Jahren und Studenten beträgt der Abteilungsbeitrag z. Zt. 40 € /Jahr.

Im Eintrittsjahr wird der Abteilungsbeitrag einmalig um 50% reduziert.

(2) Die Höhe des Abteilungsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

(3) Die Mitgliedsbeiträge werden durch Abbuchungsermächtigung eingezogen.

(4) Sind die Beiträge nach Absatz 1 nicht bis zum 1. April des laufenden Jahres entrichtet, erlischt die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung automatisch.

(5) Nach dem 1. Juli eintretende Mitglieder haben nur noch den halben Jahresbeitrag zu entrichten. Die Aufnahmegebühr bleibt in voller Höhe bestehen.

(6) Rückerstattungen vom Abteilungsbeitrag oder der Aufnahmegebühr erfolgen nicht.

(7) Beiträge, die von Mitgliedern an den TSV Lustnau oder an andere Abteilungen zu entrichten sind, bleiben von obigen Bestimmungen unberührt.

(8) In Härtefällen entscheidet die Abteilungsleitung.

§ 6 Ordnungen der Tennisabteilung

Die Tennisabteilung darf sich eigene Ordnungen geben, solange diese nicht gegen Satzung und Ordnungen des TSV Lustnau verstoßen.
 

§ 7 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung der Tennisabteilung des TSV Lustnau tritt ab dem 22. März 2015 in Kraft.

Tübingen, den 22. März 2015

Abteilungsleiter Rainer Mack